AEG 21604 G Manual de usuario Pagina 210

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Im Folgenden ist der Text der Garantie für die Schuldverschreibungen wiedergegeben. Die Garantie ist in
deutscher und englischer Sprache a/jointfilesconvert/379448/bgefasst. Der deutsche Wortlaut ist rechtsverbindlich. Die englische
Übersetzung dient nur zur Information.
GARANTIE
der
AEG Power Solutions B.V.
Amsterdam,
Niederlande
zugunsten der Anleihegläubiger der durch die 3W Power Holdings S.A. (die „Emittentin“) begebenen
€ 125.000.000 9,25 % Schuldverschreibungen mit Fälligkeit 2015 (die „Schuldverschreibungen“).
§ 1 Garantie
1.1 Die AEG Power Solutions B.V. (die „Garantin“) übernimmt hiermit gegenüber den Gläubigern
der Schuldverschreibungen (die „Anleihegläubiger“) (die Begriffe „Schuldverschreibungen“
und „Anleihegläubiger“ wie hierin verwendet umfassen für Zwecke dieser Garantie sämtliche
zusätzlichen von der Emittentin gemäß § 10 der Anleihebedingungen (die „Anleihebedingun-
gen“) ausgegeben Schuldverschreibungen und sämtliche Gläubiger dieser zusätzlichen Schuld-
verschreibungen) die unbedingte und unwiderrufliche Garantie im Wege eines selbständigen
Zahlungsversprechens für die ordnungsgemäße und fristgerechte Zahlung von Kapital, Zinsen
und etwaigen sonstigen Beträgen, die gemäß den Anleihebedingungen im Hinblick auf die
Schuldverschreibungen (dieGarantie“). Diese Garantie gilt unabhängig von den Verpflichtun-
gen der Emittentin und deren Wirksamkeit und Durchsetzbarkeit.
1.2 Sinn und Zweck dieser Garantie ist es sicherzustellen, dass die Anleihegläubiger unter allen tat-
sächlichen und rechtlichen Umständen und unabhängig von der Wirksamkeit und Durchsetzbar-
keit der Verpflichtungen der Emittentin, und unabhängig von jeglichen sonstigen Gründen, auf-
grund derer die Emittentin ihre Verpflichtungen nicht zu erfüllen vermag, alle gemäß den Anlei-
hebedingungen an die Anleihegläubiger zahlbaren Beträge am jeweiligen Fälligkeitstag gemäß
den Anleihebedingungen erhalten. Die Zahlungspflichten der Garantin unter dieser Garantie
werden automatisch fällig, sobald die Emittentin Zahlungen auf die Schuldverschreibungen nicht
bei Fälligkeit gemäß den Anleihebedingungen leistet.
1.3 Die Garantin verzichtet hiermit ausdrücklich auf die Einrede der Vorausklage gegenüber den
Anleihegläubigern im Hinblick auf die Durchsetzung ihrer Ansprüche gegen die Emittentin. Die
Garantin verzichtet ferner ausdrücklich auf die Einreden des Hauptschuldners sowie sämtliche
Einreden aufgrund der Anfechtbarkeit oder Aufrechenbarkeit im Hinblick auf die Schuldver-
schreibungen. Dieser Verzicht findet keine Anwendung auf die Einrede der Aufrechenbarkeit
mit Gegenansprüchen, die (i) unbestritten oder (ii) rechtskräftig festgestellt sind.
1.4 Diese Garantie erlischt mit der vollständigen und endgültigen Erfüllung sämtlicher garantierter
Ansprüche gemäß diesem § 1. automatisch und ohne dass es einer weiteren Sofern ein garantier-
ter Anspruch nur zeitlich befristet erfüllt wurde oder einem Anfechtungsrecht eines Insolvenz-
verwalters unterliegt oder in anderer Weise a/jointfilesconvert/379448/bgewendet werden kann, gilt diese Garantie jedoch
unverändert fort.
§ 2 Status, Negativverpflichtung
2.1 Die Garantie begründet eine unmittelbare, unbedingte, nicht nachrangige und nicht besicherte
Verbindlichkeiten der Garantin, die im gleichen Rang mit allen anderen gegenwärtigen und zu-
künftigen nicht besicherten und nicht nachrangigen Verbindlichkeiten der Garantin steht, ausge-
nommen solche Verbindlichkeiten, die auf Grund gesetzlicher Bestimmungen zwingend vorran-
gig sind.
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