AEG 21604 G Manual de usuario Pagina 328

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F-87
g) Leasinggegenstände
Leasingverhältnisse, bei denen die Gruppe im Wesentlichen alle mit dem Eigentum verbundenen Risiken und
Chancen übernimmt, werden als Finanzierungsleasing eingestuft. Bei erstmaligem Ansatz wird der Leasingge-
genstand mit einem Betrag angesetzt, der dem niedrigeren Wert aus dem beizulegenden Zeitwert und dem Bar-
wert der Mindestleasingzahlungen entspricht. Nach dem erstmaligen Ansatz wird der Vermögenswert gemäß den
auf diesen Vermögenswert anwendbaren Rechnungslegungsgrundsätzen bilanziert. Die entsprechenden Leasing-
verpflichtungen, abzüglich der Finanzierungskosten, werden unter den sonstigen kurzfristigen und den sonstigen
langfristigen Schulden ausgewiesen.
Die im Rahmen von Finanzierungsleasingverhältnissen erworbenen Sachanlagen werden über den kürzeren der
beiden Zeiträume, Nutzungsdauer des Vermögenswerts oder Laufzeit des Leasingverhältnisses, a/jointfilesconvert/379448/bgeschrieben.
Sonstige Leasingverhältnisse sind Operating-Leasingverhältnisse und, mit Ausnahme von als Finanzinvestition
gehaltenen Immobilien, werden die Leasinggegenstände nicht in der Konzernbilanz der Gruppe erfasst. Im Rah-
men von Operating-Leasingverhältnissen geleistete Zahlungen werden als Aufwand erfasst und linear über die
Laufzeit des Leasingverhältnisses a/jointfilesconvert/379448/bgeschrieben. Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien aus einem Opera-
ting-Leasingverhältnis werden in der Konzernbilanz der Gruppe zu ihrem beizulegenden Zeitwert angesetzt.
h) Vorräte
Vorräte und unfertige Erzeugnisse sind mit dem niedrigeren Wert aus Anschaffungs- oder Herstellungskosten
und Nettoveräußerungswert bewertet. Die Anschaffungs- oder Herstellungskosten werden auf Grundlage von
gewichteten Durchschnittspreisen berechnet. Rücklagen r Vorräte und unfertige Erzeugnisse werden anhand
einer Analyse der vorhersehbaren Änderungen bei der Nachfrage, Technologie oder dem Markt berechnet, um
veraltete oder überschüssige Vorräte oder unfertige Erzeugnisse zu identifizieren. Bei hergestellten Vorräten
oder unfertigen Erzeugnissen umfassen die Herstellungskosten einen auf Grundlage der gewöhnlichen betriebli-
chen Kapazität angemessenen Anteil der Produktionsgemeinkosten.
Der Nettoveräußerungswert ist der geschätzte, im normalen Geschäftsgang erzielbare Verkaufserlös, abzüglich
der geschätzten Kosten bis zur Fertigstellung und der Vertriebskosten.
i) Wertminderungen
Finanzielle Vermögenswerte und Forderungen
Nicht erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte werden zu jedem
Abschlussstichtag bewertet, um zu ermitteln, ob es objektive Hinweise auf eine Wertminderung gibt. Ein finan-
zieller Vermögenswert ist wertgemindert, wenn es objektive Hinweise darauf gibt, dass nach dem erstmaligen
Ansatz des Vermögenswerts ein Schadensfall eingetreten ist, und dass dieser Schadensfall eine verlässlich
schätzbare negative Auswirkung auf die erwarteten künftigen Cashflows dieses Vermögenswerts hat.
Die Gruppe berücksichtigt Hinweise auf eine individuelle oder kollektive Wertminderung für Forderungen. Alle
für sich genommen bedeutsamen Forderungen werden auf eine individuelle Wertminderung überprüft. Diejeni-
gen der für sich genommen bedeutsamen Forderungen, bei denen keine individuelle Wertminderung vorliegt,
werden dann einer gemeinsamen Beurteilung einer Wertminderung unterzogen, die bereits stattgefunden hat,
jedoch noch nicht identifiziert wurde. Forderungen, die für sich genommen nicht bedeutsam sind, werden in eine
gemeinsame Wertminderungsbeurteilung einbezogen, bei der diese in einer Gruppe von Forderungen mit ver-
gleichbaren Risikoprofilen zusammengefasst werden.
Bei der gemeinsamen Wertminderungsbeurteilung legt die Gruppe historische Trends der Wahrscheinlichkeit
eines Zahlungsverzugs, des zeitlichen Anfalls von Rückflüssen und der Höhe des entstandenen Verlusts zugrun-
de, angepasst um die Beurteilungen der Geschäftsführung im Hinblick darauf, ob die aktuellen wirtschaftlichen
und die Kreditvergabebedingungen im Vergleich zu den historischen Trends eher eine positive oder eine negati-
ve Entwicklung des tatsächlichen Verlusts bedingen.
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