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Erstens übt die AEG PS Gruppe ihre Geschäftstätigkeit weltweit aus und verfügt über Fertigungsstätten in
verschiedenen Ländern in Europa, Asien und den USA. Daher unterliegt die AEG PS Gruppe rechtlichen
und regulatorischen Vorschriften in einer Vielzahl von Rechtsordnungen, darunter Umweltschutz-, Ar-
beitssicherheits- und Gesundheitsvorschriften. Zweitens ist die AEG PS Gruppe aufgrund der Tatsache,
dass für ihre Kunden bestimmte rechtliche Anforderungen gelten oder sie bestimmte technische Standards
einhalten müssen, gezwungen, ihre Produkte so zu konzipieren und deren Fertigung so zu gestalten, dass
alle maßgeblichen rechtlichen Vorschriften und Standards erfüllt werden. Drittens sind im Hinblick auf
die Kunden des Geschäftsbereichs RES der AEG PS Gruppe staatliche Anreize für die Förderung regene-
rativer Energiequellen von entscheidender Bedeutung, da die verschiedenen Förderprogramme für Betrei-
ber von Photovoltaikanlagen eine mittelbare Nachfrage nach Polysilizium und den Produkten der
AEG PS Gruppe generieren.
Arbeitssicherheits-, Gesundheits- und Umweltschutzvorschriften
Die AEG PS Gruppe unterliegt in allen Rechtsordnungen, in denen sie tätig ist, Arbeitssicherheits-,
Gesundheits- und Umweltschutzvorschriften. Die entsprechenden Gesetze und Verordnungen sind von
Land zu Land unterschiedlich. In der Europäischen Union beispielsweise haben die Mitgliedstaaten in
ihre jeweilige nationale Gesetzgebung eine Reihe von Richtlinien aufgenommen, die Mindeststandards in
Bezug auf Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz vorschreiben. Diese Richtlinien (von denen es ca. 20
zu verschiedenen Gegenständen gibt) schreiben dem Arbeitgeber vor, die Risiken am Arbeitsplatz abzu-
schätzen und Präventivmaßnahmen auf Grundlage einer Kontrollhierarchie umzusetzen. Diese Hierarchie
beginnt bei der Beseitigung von Gefahren und reicht bis zu persönlicher Schutzausrüstung. Die EU-
Mitgliedstaaten verfügen über Durchsetzungsbefugnisse, um dafür Sorge zu tragen, dass die grundlegen-
den rechtlichen Vorgaben in Bezug auf Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz eingehalten
werden.
Das Umweltrecht besteht aus einer komplexen und verzahnten Ansammlung von Gesetzen, Verordnun-
gen, Abkommen, Konventionen, Regulierungsmaßnahmen und Richtlinien, die von Land zu Land unter-
schiedlich sein können. Hierbei zählen im Umweltrecht im Einzelnen die Kontrolle von Emissionen, Be-
schränkungen bezüglich des Einsatzes von Gefahrstoffen, Abfallmanagement und die Vermeidung der
Bodenverschmutzung.
In der Europäischen Union unterliegt die Herstellung elektronischer Geräte der Richtlinie 2002/95/EG zur
Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten, übli-
cherweise als RoHS-Richtlinie bezeichnet. Durch die RoHS-Richtlinie wird die Verwendung von sechs
gefährlichen Stoffen bei der Herstellung bestimmter Arten von Elektro- und Elektronikgeräten einge-
schränkt. Sie steht in engem Zusammenhang mit der Richtlinie 2002/96/EG über Elektro- und Elektronik-
Altgeräte, die Zielvorgaben für die Sammlung, das Recycling und die Wiederverwertung von Elektroge-
räten enthält.
Produktnormen und -zertifikate
Der Markt für die Produkte der AEG PS Gruppe ist in hohem Maße von staatlicher Regulierung, techni-
schen Standards und Richtlinien für die Erteilung von Produktzertifikaten geprägt. Die meisten Produkte
der AEG PS Gruppe bedürfen vor ihrer Lieferung oder Installation einer Zertifizierung und Genehmigung
durch die lokalen Behörden des Heimatstaats des Kunden. Infolgedessen müssen die Stromversorgungs-
lösungen der AEG PS Gruppe verschiedene nationale und internationale technische Standards und Indust-
rienormen einhalten, wie etwa Standards für elektrische Anlagen von Maschinen, die Errichtung von
Starkstromanlagen mit Nennspannungen von bis zu 1000 V, den Schutz vor Stromschlägen, die Vermei-
dung von Funkstörungen von Elektrogeräten und -systemen, die Sicherheit von Maschinen, die sicher-
heitsrelevanten Teile von Reglersystemen und allgemeine Konstruktionsrichtlinien. Beispielsweise verfü-
gen die Standardleistungsregler des Geschäftsbereichs Leistungsreglersysteme und -module sowohl über
die CE-Kennzeichnung, den in Europa, Asien und dem Mittleren Osten für Stromprodukte erforderlichen
Qualitätsstandard, als auch über die Zertifizierung der Underwriters Laboratories (UL), dem in den USA
für Stromprodukte erforderlichen Qualitätsstandard.
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