AEG 21604 G Manual de usuario Pagina 70

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Die Produkte der AEG PS Gruppe werden im Allgemeinen mit einer Standardgarantie für technische
Mängel verkauft. Die AEG PS Gruppe stellt in der Regel eine Garantie für einen Zeitraum von höchstens
24 Monaten ab Lieferung für alle ihre Produktlinien, mit Ausnahme bestimmter industrieller Märkte, für
die längere Garantiezeiträume erforderlich sind. Dementsprechend trägt die AEG PS Gruppe das Risiko
von Garantieansprüchen für sämtliche gelieferten Produkte einschließlich von Dritten gefertigter Kompo-
nenten. Es ist nicht gesichert, dass die AEG PS Gruppe Regressansprüche gegen ihren Lieferanten durch-
setzen können wird oder dass die von einem betroffenen Lieferanten gezahlte Entschädigung angemessen
sein wird. Zudem kann die AEG PS Gruppe einem inhärenten Risiko von Produkthaftungsansprüchen
unterliegen, falls die Behauptung aufgestellt wird, dass der Einsatz ihrer Produkte zu Sach- oder Perso-
nenschäden geführt habe. Die Produkte des Teilgeschäftsbereichs Leistungsreglersysteme und -module
der AEG PS Gruppe sind in automatisierte Verfahren eingebunden, bei denen die präzise Steuerung von
Temperatur, Spannung und Strom absolut kritisch ist. Durch die Einbettung ihrer Produkte in kritische
und technisch anspruchsvolle Anwendungen ist die AEG PS Gruppe in besonderem Maße Haftungsrisi-
ken ausgesetzt, die sich infolge von Ausfällen ihrer Produkte ergeben können, unabhängig davon, ob die-
se auf Fehlfunktionen oder Defekte an Produkten, unvorschriftgemäße Installation oder andere Gründe
zurückzuführen sind. Die Geltendmachung von Ansprüchen aus Produkthaftung gegen die
AEG PS Gruppe könnte zu erheblichen finanziellen Schäden führen, sich nachteilig auf die Reputation
der AEG PS Gruppe auswirken und die Marktakzeptanz ihrer Produkte verringern. Sollte eines der vor-
stehend beschriebenen Risiken eintreten, könnte dies wesentliche nachteilige Auswirkungen auf die Ge-
schäftstätigkeit und die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der AEG PS Gruppe haben.
Die AEG PS Gruppe hat ein gerichtliches Verfahren gegen einen ehemaligen Kunden wegen Nicht-
zahlung angestrengt. Der betroffene Kunde hat eine Widerklage gegen die AEG PS Gruppe erhoben,
durch die der AEG PS Gruppe die Leistung von Schadensersatzzahlungen an den Kunden wegen
Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung für ihre Leistungsreglersysteme und -module ge-
richtlich angeordnet werden könnte.
Derzeit ist die deutsche Tochtergesellschaft der AEG PS Gruppe im Hinblick auf den Teilgeschäftsbe-
reich Leistungsreglersysteme und -module Partei eines Gerichtsverfahrens gegen einen Kunden, von dem
sie die Zahlung eines Betrages von ca. EUR 36,0 Mio. für die Lieferung von 104 Thyrobox-
Leistungsreglern für Siliziumreaktoren fordert. Der Kunde reichte vor Kurzem eine Widerklage auf Scha-
densersatz in Höhe von EUR 12,7 Mio. ein und behauptet, dass die AEG PS Gruppe ihre marktbeherr-
schende Stellung auf dem Markt für Leistungsreglersysteme und -module zur Durchsetzung von deutlich
über den üblichen Marktpreisen liegenden Verkaufspreisen missbraucht habe.
Zwar ist die Geschäftsführung der Ansicht, dass diese Anschuldigungen unbegründet sind, doch könnte
die AEG PS Gruppe wegen einer marktbeherrschenden Stellung zur Zahlung von EUR 12,7 Mio. (zuzüg-
lich Zinsen und Gebühren) an den Kunden verpflichtet werden oder die Ansprüche der AEG PS Gruppe
gegen den Kunden entsprechend reduziert werden. Dennoch werden Anleger darauf hingewiesen, dass
Gerichtsverfahren stets mit einigen unvorhersehbaren Risiken verbunden sind. O/jointfilesconvert/379448/bgleich ein Gerichtsurteil
lediglich für die beteiligten Parteien bindend ist, könnten sich andere Kunden der AEG PS Gruppe im
Falle eines Erfolgs der Widerklage auf dieses Gerichtsurteil berufen, wenn sie selbst Schadensersatzan-
sprüche auf Grundlage eines behaupteten Missbrauchs geltend machen. Darüber hinaus könnten im Falle
der gerichtlichen Feststellung eines tatsächlichen Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung durch
die deutsche Tochtergesellschaft der AEG PS Gruppe zum Zeitpunkt des Abschlusses der maßgeblichen
Verträge die Wettbewerbsbehörden geneigt sein, Geldstrafen zu verhängen oder andere Maßnahmen ge-
gen die AEG PS Gruppe einzuleiten. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die AEG PS Gruppe
nicht Gegenstand von durch Behörden auferlegten Geldstrafen oder Beschränkungen ihrer Geschäftstä-
tigkeit oder von Ansprüchen anderer Kunden sein wird.
Der Eintritt eines der vorstehend beschriebenen Risiken könnte wesentliche nachteilige Auswirkungen
auf die Geschäftstätigkeit und die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der AEG PS Gruppe haben.
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