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Staatliche Förderung der Photovoltaik
Die Europäische Union sowie staatliche Stellen auf Bundes-, Landes- und Kommunalebene in zahlrei-
chen Ländern, darunter auch Deutschland, China und in den Vereinigten Staaten, haben Fördermaßnah-
men in Form von Einspeisetarifen, Nachlässen, Steuerabschreibungen und anderen Anreize für Endver-
braucher, Vertriebsgesellschaften, Systemintegratoren und/oder Hersteller von Photovoltaikprodukten
eingeführt, um die Nutzung von Solarenergie zu fördern.
Europäische Union
Grundlage der Gesetzgebung zur Förderung erneuerbarer Energiequellen in den Mitgliedstaaten der Eu-
ropäischen Union sind eine Reihe europäischer Rechtsakte, insbesondere die Richtlinie 2001/77/EG des
Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. September 2001 zur Förderung der Stromerzeugung aus
erneuerbaren Energiequellen im Elektrizitätsbinnenmarkt, die in Teilen a/jointfilesconvert/379448/bgeändert wurde und ab dem
1. Januar 2012 durch die Richtlinie 2009/28/EG außer Kraft gesetzt wird und deren Umsetzung bis zum
5. Dezember 2010 vorgeschrieben ist. Diese Richtlinie sieht vor, dass jeder Mitgliedstaat seine Nutzung
erneuerbarer Energie, wie etwa Solarenergie, Windenergie oder Wasserkraft, ausbauen sollte, um so den
Anteil der Energie aus erneuerbaren Quellen innerhalb der EU bis 2020 von derzeit 8,5 % auf 20 % des
Bruttoverbrauchs der EU zu steigern.
Bislang hat die Europäische Union keine Maßnahmen ergriffen, um die unterschiedlichen Anreizsysteme,
die europaweit in Kraft sind, zu harmonisieren. In ihrem Fortschrittsbericht „Erneuerbare Energien“
(KOM(2009) 192, 24. April 2009) berichtet die Europäische Kommission, dass die Wachstumsraten der
erneuerbaren Energie zwar zugenommen haben, Europa jedoch weit davon entfernt ist, seine diesbezügli-
chen Ziele für 2010 zu erreichen. Zwei der wichtigsten Ziele für 2010 bestehen darin, den Anteil erneuer-
barer Energien in der Europäischen Union bis 2010 auf 12 % zu verdoppeln und 21 % des Stroms aus
erneuerbaren Energiequellen zu erzeugen. Die Europäische Kommission verabschiedete im Jahr 2007
einen Europäischen Strategieplan für Energietechnologie (KOM(2007) 723, 22. November 2007), der
eine Initiative zur Erforschung und Weiterentwicklung der Photovoltaik- und Solarthermietechnologie in
den kommenden zehn Jahren enthält.
Das deutsche System zur Förderung erneuerbarer Energien ist ein Einspeisetarifsystem, das in erster Linie
im Erneuerbare-Energien-Gesetz („EEG“) aus dem Jahr 2010 geregelt ist. Der Einspeisetarif ist dabei für
einen Zeitraum von 20 Jahren verbindlich und garantiert. Die feste Vergütung für eingespeisten Strom aus
nach dem 1. Januar 2010 errichteten Photovoltaikanlagen sinkt von Jahr zu Jahr, um Anreize für eine ef-
fizientere Erzeugung erneuerbarer Energien zu schaffen. Vor kurzem hat der Deutsche Bundestag eine
Änderung des EEG verabschiedet, der eine zweistufige Verringerung der Einspeisetarife für neue Solar-
anlagen vorsieht. In der ersten Stufe wird der Einspeisetarif für Solaranlagen, die nach dem 30. Juni 2010
in Betrieb genommen werden, um 3 % und anschließend in einem zweiten Schritt um weitere 3 %für So-
laranlagen verringert, die nach dem 30. September 2010 in Betrieb genommen werden.
Ferner haben in der jüngsten Vergangenheit auch andere Länder der Europäischen Union Kürzungen bei
den öffentlichen Fördermitteln für Solarstrom angekündigt oder bereits umgesetzt, darunter Spanien und
Frankreich.
USA
In den Vereinigten Staaten von Amerika ist das Interesse an Solarstrom in den vergangenen Jahren paral-
lel zu wachsenden Bedenken über die Emission von Treibhausgasen, den Klimawandel und steigende
Energiekosten sowie einem zunehmenden Bewusstsein um die Endlichkeit fossiler Energieträger gestie-
gen. Es gibt eine Vielzahl von Programmen zur Unterstützung und Förderung der Stromerzeugung in
Solaranlagen auf Bundes-, Bundesstaats- und Kommunalebene; gleichzeitig gibt es aber auch eine Viel-
zahl von Regulierungsvorschriften, die die AEG PS Gruppe einhalten muss. Die wichtigsten regulatori-
schen Fragestellungen im Zusammenhang mit Solarstrom betreffen den Anschluss von Solaranlagen an
das Netz, die Einspeisung von erzeugtem Solarstrom in das Netz, die zur Installation von Solaranlagen
befugten Personen und für die Genehmigung bzw. Untersagung von Solaranlagen auf Wohngrundstücken
zuständigen Stellen.
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