AEG 21604 G Manual de usuario Pagina 330

  • Descarga
  • Añadir a mis manuales
  • Imprimir
  • Pagina
    / 651
  • Tabla de contenidos
  • MARCADORES
  • Valorado. / 5. Basado en revisión del cliente
Vista de pagina 329
F-89
Die he der Wertberichtigungen auf zweifelhafte Forderungen bildet sowohl die Fähigkeit der Kunden zur
Begleichung ihrer Verbindlichkeiten als auch das Alter der jeweiligen Verbindlichkeiten ab. Die Gruppe setzt
ein Verfahren für Wertberichtigungen auf uneinbringliche Forderungen ein, das für jede Wertminderung die
Bildung einer Rückstellung vorsieht. Sobald individuelle Forderungen aus Lieferungen und Leistungen nicht
mehr auf dem normalen Weg beigetrieben werden können und die Wahrscheinlichkeit eines Verlusts besteht,
werden sie als zweifelhafte Forderungen aus Lieferungen und Leistungen eingestuft und mit dem erwarteten
beitreibbaren Betrag bewertet. Eine Ausbuchung erfolgt, wenn sie aufgrund einer Insolvenz oder einer sonstigen
Zwangsverwaltung der Schuldner als uneinbringlich gelten.
Die Wertberichtigung für die Uneinbringlichkeit von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen berücksich-
tigt die Ausfallrisikokonzentration, das kollektive Schuldenrisiko auf der Grundlage von historischen Verlusten
sowie bestimmte Umstände wie ungünstige wirtschaftliche Bedingungen in einem bestimmten Land.
Eine Wertminderung auf einen finanziellen Vermögenswert, der zu Anschaffungskosten bewertet wird, wird als
Differenz zwischen seinem Buchwert und dem Barwert der geschätzten künftigen Cashflows, a/jointfilesconvert/379448/bgezinst mit dem
ursprünglichen Effektivzinssatz des Vermögenswerts, berechnet. Der Wertminderungsaufwand wird erfolgs-
wirksam erfasst und in einem Wertberichtigungskonto für Forderungen erfasst. Etwaige Zinsen auf einen wert-
geminderten Vermögenswert werden weiterhin durch Abwicklung der Diskontierung erfasst. Löst ein nachfol-
gendes Ereignis einen Rückgang des Wertminderungsaufwands aus, wird diese Verringerung des Wertminde-
rungsaufwands erfolgswirksam aufgeholt.
Nicht finanzielle Vermögenswerte
Die Buchwerte der nicht finanziellen Vermögenswerte der Gruppe werden an jedem Abschlussstichtag auf einen
Anhaltspunkt für eine Wertminderung überprüft. Liegt ein solcher Anhaltspunkt vor, wird der erzielbare Betrag
des Vermögenswerts geschätzt. Für den Geschäfts- oder Firmenwert und immaterielle Vermögenswerte mit
unbegrenzter Nutzungsdauer oder immaterielle Vermögenswerte, die noch nicht zum Gebrauch zur Verfügung
stehen, wird der erzielbare Betrag jedes Jahr zum gleichen Zeitpunkt geschätzt.
Der erzielbare Betrag eines Vermögenswerts oder einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit ist der höhere der
beiden Beträge aus Nutzungswert und beizulegendem Zeitwert abzüglich der Verkaufskosten. Bei der Bewer-
tung des Nutzungswerts werden die geschätzten künftigen Cashflows unter Anwendung eines Abzinsungssatzes
vor Steuern, der die gegenwärtigen Marktbewertungen des Zinseffekts und die speziellen Risiken des Vermö-
genswerts widerspiegelt, auf ihren Barwert abgezinst. Für eine Überprüfung auf Wertminderung werden Vermö-
genswerte, die nicht einzeln überprüft werden können, in die kleinste Gruppe von Vermögenswerten zusammen-
gefasst, die Mittelzuflüsse aus der fortgesetzten Nutzung erzeugen, welche weitestgehend unabhängig von den
Mittelzuflüssen anderer Vermögenswerte oder Gruppen von Vermögenswerten sind (die „zahlungsmittelgenerie-
renden Einheit“). In Abhängigkeit von einem Test zur Ermittlung der Wertobergrenze (ceiling test) der Ge-
schäftssegmente und zum Zweck der Überprüfung auf Wertminderung werden die zahlungsmittelgenerierenden
Einheiten zusammengefasst, denen der Geschäfts- oder Firmenwert zugeordnet wurde, sodass die Ebene, auf der
die Wertminderungsprüfung durchgeführt wird, die niedrigste Ebene darstellt, auf der der Geschäfts- oder Fir-
menwert für interne Rechnungslegungszwecke überwacht wird. Der bei einem Unternehmenszusammenschluss
erworbene Geschäfts- oder Firmenwert wird den Gruppen von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten zugeord-
net, die wahrscheinlich aus den Synergien des Zusammenschlusses Nutzen ziehen werden.
Die Vermögenswerte des Unternehmens erzeugen keine gesonderten Mittelzuflüsse. Wenn ein Anhaltspunkt
dafür vorliegt, dass ein Vermögenswert des Unternehmens wertgemindert sein könnte, wird der erzielbare Betrag
für die zahlungsmittelgenerierende Einheit bestimmt, zu der der Vermögenswert des Unternehmens gehört.
Ein Wertminderungsaufwand wird erfasst, wenn der Buchwert eines Vermögenswerts oder seiner zahlungsmit-
telgenerierenden Einheit den geschätzten erzielbaren Betrag übersteigt. Der Wertminderungsaufwand wird er-
folgswirksam erfasst. Ein für zahlungsmittelgenerierende Einheiten erfasster Wertminderungsaufwand wird
verteilt, um zunächst den Buchwert des Geschäfts- oder Firmenwerts, der den Einheiten zugeordnet ist, und dann
anteilig die Buchwerte der anderen Vermögenswerte der Einheit (Gruppe von Einheiten) zu vermindern.
Vista de pagina 329
1 2 ... 325 326 327 328 329 330 331 332 333 334 335 ... 650 651

Comentarios a estos manuales

Sin comentarios