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Risiken in Bezug auf die Garantie
Die bestehenden Verbindlichkeiten der Garantin zusammen mit den aus der Garantie sich ergebenden
Verbindlichkeiten könnte ihr Vermögen übersteigen; die Garantie könnte dadurch an Wert verlieren
oder sogar wertlos werden.
Die Garantin ist Darlehensnehmer in bestimmten Darlehensverträgen. Die Garantin hat zudem Garantien
für bestimmte Bankfazilitäten ihrer Tochtergesellschaften übernommen. Diese Fazilitäten umfassen u. a.
Fremdkapitalaufnahmen, Abzinsungen von Forderungen und Erfüllungsgarantien. Diese bestehenden
Verbindlichkeiten der Garantin zusammen mit den aus der Garantie resultierenden Verbindlichkeiten
könnte ihr Vermögen übersteigen. Sofern die Garantin einige oder alle dieser Verbindlichkeiten erfüllen
muss, könnte die Garantie weniger werthaltig oder sogar wertlos werden, sofern Drittgläubiger den glei-
chen Rang oder Vorrang gegenüber den Anleihegläubigern haben. Die Garantin könnte Sicherheiten für
andere Verbindlichkeiten bestellen, einschließlich für Kapitalmarktverbindlichkeiten. Im Fall der Insol-
venz der Garantin riskieren die Anleihegläubiger, dass ihre Ansprüche aus der Garantie nicht befriedigt
werden, da das verbleibende Vermögen der Garantin zur Sicherheit verpfändet wurde und zur Befriedi-
gung der Ansprüche gesicherter Drittgläubiger vor der Befriedigung der Ansprüche der Anleihegläubiger
verwendet werden könnte. In diesem Falle hätten besicherte Drittgläubiger, selbst wenn sie erst nach der
Begebung der Schuldverschreibungen besicherte Drittgläubiger wurden, einen vorrangigen Anspruch auf
denjenigen Teil des Vermögen der Garantin, für den sie besichert sind.
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