F-293
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Satzungsbestimmungen zur Gewinnverwendung
Gemäß Artikel 25 der Satzung der Gesellschaft steht die Verteilung des Gewinns im Ermessen der Hauptver-
sammlung, die den Gewinn ganz oder teilweise den allgemeinen oder besonderen Rücklagen zuteilen kann.
Die Gesellschaft kann Zahlungen an die Aktionäre und sonstigen Parteien, die Anspruch auf die ausschüttungs-
fähigen Gewinne haben, nur in der Höhe vornehmen, um den das Eigenkapital den eingezahlten und eingeforder-
ten Teil des Kapitals zuzüglich der gesetzlich erforderlichen Rückstellungen übersteigt.
Vorschlag zur Gewinnverwendung
Die Hauptversammlung wird gebeten werden, der folgenden Verwendung der Gewinne 2009 zuzustimmen: ein
Betrag in Höhe von EUR 29.879.000 soll den sonstigen Rückstellungen zugeführt werden. Das Ergebnis nach
Steuern für 2009 ist unter der Position “einbehaltener Gewinn” unter Eigenkapital erfasst.
Ereignisse nach dem Abschlussstichtag
Am 28. Februar 2010 erwarb die Gesellschaft 75% der Anteile an der Skytron GmbH in Deutschland. Im Juni
2010 beschloss der Verwaltungsrat, Harmer & Simmons S.A.S. nicht zu veräußern und den eingestellten Betrieb
wieder aufzunehmen.
Am 31. Juli 2010 trat Herr Bruce Brock als Verwaltungsratsmitglied zurück und wurde durch Herrn Dr. Horst J.
Kayser ersetzt.
Am 27. August 2010 wurden die folgenden inaktiven Tochtergesellschaften liquidiert: PSS Finance Company
Ltd., RD Power Ltd., Harmer & Simmons Holdings Ltd., und Harmer & Simmons Ltd. Die Gesellschaft reali-
sierte einen unbaren Verlust in Höhe von EUR 1.4 Mio. infolge der Liquidationen.
Im Juli 2010 begab die Gesellschaft Garantien in Höhe von EUR 10.000.000 für Zwischenfinanzierungen, die
Tochtergesellschaften der Gesellschaft in Italien zur Finanzierung der Errichtung von Solarkraftwerken gewährt
wurden. Es handelt sich um zwei Darlehen in Höhe von jeweils EUR 5.000.000 mit einer Laufzeit bis März 2011
bzw. April 2011. Im Oktober 2010 garantierte die Gesellschaft eine neue Bankschuldverschreibung für eine ihrer
Tochtergesellschaften. Die maximale potenzielle Haftungssumme der Gesellschaft gemäß dieser Garantien,
einschließlich solcher, die zum 31. Dezember 2009 bestanden (vgl. Anmerkung 14) beträgt EUR 30.172.000.
Der Betrag, der gegenwärtig unter den vorstehenden Finanzierungsvereinbarungen in Anspruch genommen wur-
de, und somit die gegenwärtigen Eventualverbindlichkeiten der Gesellschaft Ende Oktober 2010 betrug EUR
16.473.000.
Zum 27. Juli 2010 wurde der AEG -Markenlizenzvertrag im Hinblick auf eine Erweiterung der hiervon erfassten
Produkte erweitert und die Verkaufsziele und Mindestumsatzbeteiligung bis Ende 2014 festgelegt. Die Laufzeit
der Lizenz wurde zudem bis 2028 verlängert.
Am 3. November 2010 veröffentlichte die Muttergesellschaft, die 3W Power Holdings S.A., die Absicht, ein
Angebot für eine Schuldverschreibung abzugeben. AEG Power Solutions B.V. wird voraussichtlich Garantin
dieser Schuldverschreibung werden.
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