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Der Jahresabschluss der AEG Power Solutions BV zum 31. Dezember 2008 und der uneingeschränkte Bestäti-
gungsvermerk zu diesem Jahresabschluss vom 6. Juli 2009 wurden dem Geschäftsbericht 2008 der AEG Power
Solutions BV. Für Zwecke dieses Prospekts ist der Teil des Bestätigungsvermerks, der sich auf sonstige rechtli-
che oder regulatorische Voraussetzungen bezieht, nicht anwendbar.
An die Hauptversammlung der AEG Power Solutions B.V.
Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers
Bericht über den Jahresabschluss
Wir haben den beigefügten Jahresabschluss 2008 der AEG Power Solutions B.V. (ehemals 3W Power Holdings
bzw. Power Supply Systems Holdings (The Netherlands) B.V, Amsterdam) geprüft. Der Jahresabschluss besteht
aus dem Konzernabschluss und dem Jahresabschluss der Gesellschaft. Der Konzernabschluss beinhaltet die
Konzernbilanz zum 31. Dezember 2008, die Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung, die Gesamtergebnisrech-
nung, die Konzern-Kapitalflussrechnung und eine Zusammenfassung der wesentlichen Bilanzierungs- und Be-
wertungsmethoden sowie weitere Erläuterungen. Der Jahresabschluss der Gesellschaft umfasst den Jahresab-
schluss der Gesellschaft zum 31. Dezember 2008, die Gewinn- und Verlustrechnung der Gesellschaft und den
Anhang.
Verantwortlichkeit der Geschäftsführung
Die Geschäftsführung ist für die Aufstellung des und die den tatsächlichen Verhältnissen entsprechende Darstel-
lung im Jahresabschluss in Übereinstimmung mit den von der Europäischen Union angenommenen International
Financial Reporting Standards und Teil 9 des zweiten Buchs des Niederländischen Zivilgesetzbuches verant-
wortlich. Des Weiteren ist die Geschäftsführung für die Erstellung des Berichts des Verwaltungsrats gemäß Teil
9 des zweiten Buchs des Niederländischen Zivilgesetzbuches verantwortlich.
Diese Verantwortung umfasst: die Planung, Aufstellung und Aufrechterhaltung von internen Kontrollmechanis-
men, die für die Aufstellung und die den tatsächlichen Verhältnissen entsprechende Darstellung im Jahresab-
schluss der Gesellschaft erforderlich sind und sicherstellen sollen, dass keine wesentlichen Falschdarstellungen
darin enthalten sind, sei es wissentlich oder aufgrund von Fehlern; die Auswahl und Anwendung angemessener
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sowie die Aufstellung von Bilanzierungs- und Bewertungsannahmen,
die unter den jeweiligen Umständen angemessen sind.
Verantwortlichkeit der Abschlussprüfer
Unsere Verantwortung besteht in der Abgabe eines Prüfungsurteils zu diesem Jahresabschluss auf der Grundlage
unserer Prüfung. Wir führen die Prüfung in Übereinstimmung mit dem niederländischen Recht durch. Das Recht
verlangt, dass wir im Einklang mit ethischen Grundsätzen handeln und wir unsere Prüfung so planen und durch-
führen, das wir vernünftigerweise erkennen, ob der Jahresabschluss frei von wesentlichen Falschdarstellungen
ist.
Eine Prüfung beinhaltet Verfahren, um Nachweise über die Höhe der Beträge und die Offenlegungen in dem
Abschluss zu erlangen. Das Verfahren, das angewendet wird, bestimmt sich nach dem Ermessen des Prüfers,
einschließlich der Bewertung des Risikos einer wesentlichen Falschdarstellung im Jahresabschluss, sei es wis-
sentlich oder aufgrund von Fehlern.
Bei der Bewertung dieser Risiken berücksichtigt der Prüfer auch die internen Kontrollmechanismen, die für die
Erstellung und sachgerechte Darstellung des Jahresabschlusses der Gesellschaft von Bedeutung sind, um Prüf-
verfahren anzuwenden, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht, um eine Meinung
über die Effektivität der internen Kontrollmechanismen der Gesellschaft zu äußern.
Eine Prüfung beinhaltet auch die Bewertung der Angemessenheit der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
und die Angemessenheit der von der Geschäftsführung aufgestellten Bilanzierungs- und Bewertungsannahmen
als auch die Bewertung der Gesamtaussage des Jahresabschlusses.
Wir glauben, dass die Belege, die zur Prüfung vorgelegt wurden, ausreichend und angemessen sind, um eine
Basis für ein prüferisches Urteil darzustellen.
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