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Ein Mitglied des Verwaltungsrats mit einem persönlichen Interesse an einer Transaktion, das den Interes-
sen der Emittentin entgegensteht, muss die anderen Mitglieder des betreffenden Organs hiervon in
Kenntnis setzen. Er darf nicht an den Beratungen über den Tagesordnungspunkt der Sitzung des betref-
fenden Organs teilnehmen, in Bezug auf welchen der Interessenkonflikt bei ihm besteht. Er darf jedoch an
den Beratungen hinsichtlich der anderen Tagesordnungspunkte teilnehmen. Auf der danach folgenden
Aktionärsversammlung ist vor allen anderen Beschlussfassungen ein gesonderter Bericht über Transakti-
onen vorzulegen, bei denen einer der Mitglieder des Verwaltungsrats ein persönliches Interesse haben
könnte, das den Interessen der Emittentin entgegensteht.
Außer den nachstehend beschriebenen Interessenkonflikten und angemessenen Verfahren für Interessen-
konflikte hat jedes der Mitglieder des Verwaltungsrats die Emittentin zum Datum des vorliegenden Pros-
pektes darüber informiert, dass jeweils keine Interessenkonflikte im Zusammenhang mit der Emittentin
bestehen.
Potenzielle Anleger sollten sich der folgenden potenziellen Interessenkonflikte bewusst sein:
Keines der nicht-geschäftsführenden Mitglieder ist verpflichtet, seine komplette Zeit für die An-
gelegenheiten der Gesellschaft aufzubringen, was zu Interessenkonflikten bei der Aufteilung der
Managementzeit auf die verschiedenen geschäftlichen Aktivitäten führen könnte. Eine Beschrei-
bung der sonstigen Verbindungen der Mitglieder des Verwaltungsrats ist im Abschnitt „Angaben
in Bezug auf die Emittentin - Organe der Gesellschaft und Geschäftsführung der Emittentin - Inte-
ressenkonflikte - Sonstige Mandate“ enthalten.
Im Rahmen ihrer anderen geschäftlichen Aktivitäten könnten die nicht-geschäftsführenden Mit-
glieder auf Investitions- und Geschäftsmöglichkeiten aufmerksam werden, die sich dafür eignen
würden, auch der Emittentin sowie auch den anderen Unternehmen, mit denen sie verbunden
sind, vorgestellt zu werden. Es könnten Interessenkonflikte dahingehend entstehen, welchem Un-
ternehmen eine bestimmte Geschäftsmöglichkeit vorgestellt werden sollte. Jedes der nicht-
geschäftsführenden Mitglieder ist neben den geschäftlichen Aktivitäten der Emittentin in weitere
Aktivitäten involviert oder könnte dies künftig sein, aus denen Interessenkonflikte entstehen
könnten oder welche sie daran hindern könnten, der Emittentin bestimmte Geschäftsmöglichkei-
ten vorzustellen. Sollten diese Personen Interessenkonflikte haben, dürfen sie sich weder an den
Beratungen hinsichtlich der vorgeschlagenen Geschäftsmöglichkeit beteiligen noch an einer Ab-
stimmung in Bezug auf den Gegenstand des Interessenkonflikts teilnehmen. Eine vollständige Be-
schreibung der sonstigen Verbindungen der Mitglieder des Verwaltungsrats ist im Abschnitt „An-
gaben in Bezug auf die Emittentin - Organe der Gesellschaft und Geschäftsführung der Emittentin
- Interessenkonflikte - Sonstige Mandate“ enthalten.
Bestimmte Mitglieder des Verwaltungsrats, wie Dr. Thomas Middelhoff, Bruce Brock, Robert
Huljak, Timothy Collins, Leonhard Fischer und Prof. Dr. h.c. Roland Berger, halten mittelbar Ak-
tien der Emittentin oder von der Emittentin ausgegebene Optionsscheine bzw. sind Begünstigte
dieser Wertpapiere und unterhalten ferner geschäftliche Beziehungen zu wesentlichen Aktionären.
Im Jahr 2010 schloss die AEG PS Gruppe einen Beratungsvertrag mit der Roland Berger Strategy
Consultants GmbH. Potenzielle Anleger sollten sich der Tatsache bewusst sein, dass ein Interes-
senkonflikt betreffend Prof. Dr. h.c. Roland Berger auftreten könnte, da er der Vorsitzende des
Verwaltungsrats der Emittentin und gleichzeitig Gesellschafter und Ehrenvorsitzender der Roland
Berger Strategy Consultants GmbH ist.
Verfahren bei Interessenkonflikten der Mitglieder des Verwaltungsrats
Außer den vorstehend beschriebenen Interessenkonflikten und angemessenen Verfahren für Interessen-
konflikte hat jeder der Mitglieder des Verwaltungsrats die Emittentin zum Datum des vorliegenden Pros-
pektes darüber informiert, dass jeweils keine Interessenkonflikte im Zusammenhang mit der Gesellschaft
bestehen.
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