AEG 21604 G Manual de usuario Pagina 132

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Die Lizenzvereinbarung enthält eine Reihe von Bestimmungen hinsichtlich ihrer Beendigung, die entwe-
der eine automatische Beendigung der Lizenzvereinbarung zur Folge haben oder ein einseitiges Kündi-
gungsrecht vorsehen. Die Lizenzvereinbarung endet automatisch, falls eine der Parteien eine wesentliche
Verpflichtung aus einer Bestimmung der Lizenzvereinbarung verletzt oder sich diesbezüglich in Verzug
befindet und diese Verletzung bzw. dieser Verzug nicht innerhalb von 30 Tagen, nachdem die vertrags-
verletzende Partei eine diesbezügliche Mitteilung der jeweils anderen Partei erhalten hat, geheilt wurde.
Die AB Electrolux kann die Lizenzvereinbarung bei Eintritt verschiedener, in der Lizenzvereinbarung
genannter Umstände mit sofortiger Wirkung kündigen. Unter anderem hat die AB Electrolux ein Kündi-
gungsrecht im Falle eines Verkaufs, einer Übertragung, Abtretung oder einer vergleichbaren Handlung in
Bezug auf den Besitz eines Mehrheitsanteils an der AEG PS Gruppe oder ihrer Muttergesellschaft oder
eines nicht unwesentlichen Anteils daran an einen Wettbewerber der AB Electrolux Gruppe. Zudem kann
die AB Electrolux die Lizenzvereinbarung kündigen im Falle einer Verschmelzung, Fusion oder anderen
Konsolidierung zwischen der AEG PS Gruppe und einem weiteren Unternehmen, die Auswirkungen auf
die Rechtsstellung der AEG PS Gruppe hat. Ein weiteres Kündigungsrecht ergibt sich für die AB Electro-
lux, falls durch oder gegen die AEG PS Gruppe oder ihre Muttergesellschaft konkurs- oder insolvenz-
rechtliche Verfahren oder Verfahren zur Sanierung, Auflösung oder Liquidation eröffnet werden oder
falls die AEG PS Gruppe oder wesentliche Teile ihres Geschäfts, Vermögens oder Eigentums eingezogen,
beschlagnahmt, verstaatlicht oder enteignet werden. Die AB Electrolux ist ferner berechtigt, die Verein-
barung zu kündigen, falls die Marke ganz oder teilweise als inaktiv gilt, falls der Absatz von mit Marken
versehenen Produkten der AEG PS Gruppe in zwei aufeinanderfolgenden Jahren unter 75 % des Absatz-
ziels für das vorangegangene Jahr fällt, sowie falls die AEG PS Gruppe oder eines ihrer verbundenen
Unternehmen die Gültigkeit der Marke oder einer anderen Marke im Eigentum der AB Electrolux bestrei-
tet oder anficht oder auf andere Weise Eigentums- und andere Rechte in Bezug auf Electrolux-Marken
anficht. Die Kündigung der Vereinbarung (gleich aus welchem Grund) befreit die AEG PS Gruppe nicht
von aufgelaufenen Verpflichtungen gegenüber der AB Electrolux und befreit sie auch nicht von Ver-
pflichtungen oder Pflichten, die bei oder nach der Kündigung oder Beendigung der Vereinbarung ent-
standen sind.
Kunden
Im Allgemeinen bestehen bei der AEG PS Gruppe keine Rahmenverträge über die Lieferung ihrer Pro-
dukte. Kunden tätigen jedoch Bestellungen nach Maßgabe ihrer eigenen Allgemeinen Geschäftsbedin-
gungen, was dazu führen kann, dass diese jederzeit widerrufen werden könnten.
Rechtsstreitigkeiten
Mit Ausnahme der nachstehend genannten Rechtsstreitigkeiten sind weder die Emittentin noch ihre Toch-
tergesellschaften derzeit (oder waren in den vergangenen zwölf Monaten) Gegenstand staatlicher Inter-
ventionen oder Partei eines Gerichts- oder Schiedsverfahrens, das wesentliche Auswirkungen auf die
Rentabilität der AEG PS Gruppe haben könnte. Nach dem besten Wissen der Geschäftsführung sind keine
entsprechenden Verfahren anhängig.
Die deutsche Tochtergesellschaft der AEG PS Gruppe ist derzeit an einem gerichtlichen Verfahren gegen
einen Kunden beteiligt, den sie auf Zahlung von ca. EUR 36,0 Mio. für die Lieferung von 104
Leistungsreglersystemen und -modulen für Siliziumreaktoren gemäß Rahmenverträgen vom
12. Dezember 2007 und 25. April 2008 verklagt hat. Laut der Geschäftsführung hatte sich der Kunde in
diesen Rahmenverträgen zur Abnahme von insgesamt 294 Leistungsreglersystemen und -modulen bis
31. Dezember 2009 verpflichtet. Das Gerichtsverfahren ist derzeit beim Landgericht Stuttgart anhängig.
Der Kunde der AEG PS Gruppe hat kürzlich eine Widerklage gegen die AEG PS Gruppe eingereicht, in
der er einen Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung hinsichtlich der Preisbildung geltend macht.
Die Widerklage hat einen Streitwert von EUR 12,7 Mio. zzgl. Zinsen als Schadensersatz. Die Geschäfts-
führung hält die Widerklage für gegenstandslos und unbegründet.
Regulatorisches Umfeld der AEG PS Gruppe
Die AEG PS Gruppe ist in dreifacher Hinsicht den Auswirkungen von Gesetzen, Verordnungen, regulato-
rischen Vorschriften und internationalen Industriestandards ausgesetzt.
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