AEG 21604 G Manual de usuario Pagina 434

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F-193
Unternehmensfortführung
Die Gesellschaft wurde zum Erwerb von einem bzw. mehreren in Deutschland, der Schweiz oder Österreich
tätigen Unternehmen errichtet. Die Geschäftsführung beabsichtigt, potentielle Transaktionen zu identifizieren
und diese durch die Gesellschafter genehmigen zu lassen. Zur Durchführung eines solchen Unternehmenszu-
sammenschlusses steht der Geschäftsführung ein Zeitraum von 24 Monaten, beginnend am 24. Juli 2008, zur
Verfügung. Kommt innerhalb dieses Zeitraums keine entsprechende Transaktion zustande, so hat die Geschäfts-
führung den Gesellschaftern einen Vorschlag zur Liquidation der Gesellschaft vorzulegen und die auf dem Treu-
handkonto befindlichen Gelder sowie alle anderen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten an die Gesellschafter
auszuzahlen. Die Gesellschaft hat keinen freien Zugriff auf das Treuhandkonto; die Geschäftsführung stellt je-
doch fest, dass die Gesellschaft über ausreichend Mittel außerhalb des Treuhandkontos verfügt, um ihre laufen-
den Kosten zu decken. In Anbetracht dessen ist die Geschäftsführung davon überzeugt, dass die Gesellschaft für
mindestens 12 Monate ab Feststellung dieses Jahresabschlusses fortbestehen wird; dieser Jahresabschluss wurde
somit auf Grundlage der Annahme der Unternehmensfortführung erstellt.
Funktionale Währung und Berichtswährung
Die Mitglieder des Verwaltungsrats haben den Euro als Berichtswährung der Gesellschaft gewählt. Außerdem
haben die Directors den Euro als funktionale Währung gewählt, da die Gesellschaft an der Euronext Amsterdam
notiert ist und sämtliche Finanzmittel in dieser Währung erhalten hat.
Segmentberichterstattung
Die einzige Tätigkeit der Gesellschaft besteht darin, einen Unternehmenszusammenschluss herbeizuführen. Eine
Segmentberichterstattung ist daher für diesen Jahresabschluss nicht relevant.
Fremdwährungen
Bei der Erstellung des Jahresabschlusses werden Transaktionen, die nicht in der funktionalen Währung der Ge-
sellschaft a/jointfilesconvert/379448/bgewickelt werden, zu den am Tag der Transaktion geltenden Wechselkursen erfasst. Zu jedem Bi-
lanzstichtag werden monetäre Vermögenswerte und Verbindlichkeiten, die auf Fremdwährungen lauten, zu den
am Bilanzstichtag geltenden Kursen umgerechnet. Auf Fremdwährungen lautende und zum beizulegenden Zeit-
wert bewertete nicht monetäre Vermögenswerte werden zu dem Wechselkurs umgerechnet, der am Tag der
Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts gültig war. Nicht monetäre Positionen, die auf Grundlage der histori-
schen Kosten in einer Fremdwährung bewertet werden, werden nicht umgerechnet.
Umrechnungsdifferenzen werden in der Gewinn- und Verlustrechnung in dem Zeitraum berücksichtigt, in dem
sie auftreten.
Umsatzerlöse
Zinserträge werden im Jahresabschluss periodengerecht unter Anwendung der Effektivzinssatzmethode erfasst.
Aufwendungen
Aufwendungen werden periodengerecht a/jointfilesconvert/379448/bgegrenzt.
Kosten für die Emission von Aktien wurden gemäß IAS32 „Finanzinstrumente: Angaben und Darstellung“ und
IAS29 „Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung“ dem Aktienagiokonto belastet.
Besteuerung
Der Gesellschaft wurde gemäß Kategorie B der Einkommenssteuerordnung (Income Tax (Exempt Bodies)
(Guernsey) Ordinance 1989) gegen Zahlung einer jährlichen Gebühr von derzeit £600 von der Steuer befreit.
Forderungen
Forderungen werden unter Anwendung der Effektivzinsmethode zu fortgeführten Anschaffungskosten abzüglich
etwaiger Wertminderungen bewertet.
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