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Lieferung und Abrechnung: Die Lieferung der Schuldverschreibungen und Abrechnung im
Rahmen des Öffentlichen Angebots wird durch Close Brothers
über die Zahlstelle vorgenommen. Die Zahlstelle hat sich ver-
pflichtet, die übernommenen Schuldverschreibungen an die im
Rahmen des Öffentlichen Angebots zeichnenden Anleger entspre-
chend der Zuteilung zu übertragen, sobald die Zahlstelle die
Schuldverschreibungen zur Weiterübertragung von Close Brothers
erhalten hat, voraussichtlich am 1. Dezember 2010. Die Zahlstelle
ist verpflichtet, den erhaltenen Ausgabebetrag nach Abzug von
Kosten und Gebühren an Close Brothers weiterzuleiten, die diesen
Betrag an die Emittentin entsprechend dem voraussichtlich am
16. November 2010 zwischen der Emittentin und Close Brothers
abzuschließenden Übernahmevertrag weiterleitet.
Anleger, die Zeichnungsangebote über die Zeichnungsbox a/jointfilesconvert/379448/bge-
geben haben, können spätestens zwei Tage nach dem Ende des
Angebotszeitraums bei ihrer Depotbank die Anzahl der ihnen zu-
geteilten Aktien erfragen.
Die Lieferung der Schuldverschreibungen und Abrechnung im
Rahmen der Privatplatzierung erfolgt durch Close Brothers Zug
um Zug gegen Zahlung des Ausgabebetrages, voraussichtlich am
1. Dezember 2010, durch Einbuchung über das Clearing System.
Ergebnis des Angebots: Das Ergebnis des Öffentlichen Angebots sowie der Privatplatzie-
rung wird nach dem Ende des Angebotszeitraums, voraussichtlich
am 29. November 2010, auf der Internetseite der Emittentin veröf-
fentlicht.
Übernahme: Gemäß einem am 16. November 2010 geschlossenen Übernah-
mevertrag (der „Übernahmevertrag“) hat sich die Emittentin
verpflichtet, Schuldverschreibungen an Close Brothers auszuge-
ben, und Close Brothers hat sich verpflichtet, vorbehaltlich des
Eintritts bestimmter aufschiebender Bedingungen, Schuldver-
schreibungen nach der Zuteilung an die Anleger zu übernehmen
und sie den Anlegern, die im Rahmen des Angebots Zeichnungs-
angebote abgegeben haben und denen Schuldverschreibungen
zugeteilt wurden, zu verkaufen und abzurechnen.
Der Übernahmevertrag sieht vor, dass Close Brothers im Falle des
Eintritts bestimmter Umstände nach Abschluss des Vertrages be-
rechtigt ist, von dem Übernahmevertrag zurückzutreten. Zu diesen
Umständen gehören insbesondere wesentliche nachteilige Ände-
rungen in den nationalen oder internationalen wirtschaftlichen,
politischen oder finanziellen Rahmenbedingungen, wesentliche
Einschränkungen des Börsenhandels oder des Bankgeschäfts, ins-
besondere an der Frankfurter Wertpapierbörse. Sofern Close Bro-
thers vom Übernahmevertrag zurücktritt, wird das Angebot der
Schuldverschreibungen nicht stattfinden oder, sofern das Angebot
zu diesem Zeitpunkt bereits begonnen hat, wird das Angebot auf-
gehoben. Jegliche Zuteilung an Anleger wird dadurch unwirksam
und Anleger haben keinen Anspruch auf Lieferung der Schuldver-
schreibungen. In diesem Fall erfolgt keine Lieferung von Schuld-
verschreibungen durch die Close Brothers an die Anleger.
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