193
§ 13 Schlussbestimmungen
(a) Form und Inhalt der Schuldverschreibungen sowie die Rechte und Pflichten der Anleihegläubiger,
der Emittentin, und der Hauptzahlstelle bestimmen sich in jeder Hinsicht nach dem Recht der Bun-
desrepublik Deutschland.
(b) Erfüllungsort ist Frankfurt am Main, Bundesrepublik Deutschland.
(c) Gerichtsstand ist Frankfurt am Main, Bundesrepublik Deutschland.
Für Entscheidungen gemäß § 9 Absatz 2, § 13 Absatz 3 und § 18 Absatz 2 SchVG in Verbindung
mit § 9 Abs. 3 SchVG ist das Amtsgericht Frankfurt am Main zuständig. Für Entscheidungen über
die Anfechtung von Beschlüssen der Anleihegläubiger ist gemäß § 20 Absatz 3 SchVG das Land-
gericht Frankfurt am Main ausschließlich zuständig.
(d) Jeder Anleihegläubiger kann in Rechtsstreitigkeiten gegen die Emittentin oder in Rechtsstreitigkei-
ten, an denen der Anleihegläubiger und die Emittentin beteiligt sind, im eigenen Namen seine
Rechte aus den von ihm gehaltenen Schuldverschreibungen geltend machen unter Vorlage (a) einer
Bescheinigung seiner Depotbank, die (i) den vollen Namen und die volle Anschrift des Anleihe-
gläubigers enthält, (ii) den Gesamtnennbetrag der Schuldverschreibungen angibt, die am Tag der
Ausstellung dieser Bescheinigung dem bei dieser Depotbank bestehenden Depot des Anleihegläu-
bigers gutgeschrieben sind, und (iii) bestätigt, dass die Depotbank der Clearstream Frankfurt die
Angaben gemäß (i) und (ii) schriftlich mitgeteilt hat und einen Bestätigungsvermerk der
Clearstream Frankfurt sowie des betreffenden Clearstream Frankfurt-Kontoinhabers trägt, sowie
(b) einer von einem Vertretungsberechtigten der Clearstream Frankfurt beglaubigten Ablichtung
der Globalurkunde. Im Sinne der vorstehenden Bestimmungen ist „Depotbank” ein Bank- oder
sonstiges Finanzinstitut (einschließlich Clearstream Frankfurt, Clearstream Luxemburg und
Euroclear), das eine Genehmigung für das Wertpapier-Depotgeschäft hat und bei dem der Anlei-
hegläubiger Schuldverschreibungen im Depot verwahren lässt.
(e) Für die Kraftloserklärung abhanden gekommener oder vernichteter Schuldverschreibungen sind
ausschließlich die Gerichte der Bundesrepublik Deutschland zuständig.
(f) Die deutsche Version dieser Anleihebedingungen ist bindend.
Comentarios a estos manuales