AEG 21604 G Manual de usuario Pagina 152

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Bruce Brock verfügt über mehr als 35 Jahre Erfahrung, die er bei verschiedenen Industrieunternehmen
und Technologiefirmen erworben hat. Im Januar 2005 übernahm Herr Brock die Position des President,
CEO und Managing Director bei der Garantin. Zwischen 1997 und 2000 leitete er Lucent Power Systems
(„LPS”) als Chief Operating Officer. Nach dem Verkauf der LPS gründete Herr Brock zusammen mit
Bob Huljak die Brock Group. Die Brock Group erbrachte Unternehmensberatungsleistungen für zahlrei-
che Kapitalgesellschaften und mit Venture Capital finanzierte Start-up-Unternehmen. Im Jahr 2001 führte
die Brock Group zusammen mit Ripplewood Holdings operative und unternehmensbezogene Due-
Diligence-Untersuchungen durch und erarbeitete strategische, zukunftsorientierte Geschäftspläne zur
Identifizierung und Konzentration auf potenzielle Übernahmeziele im Elektroniksektor. Im Jahr 2005
erwarb das Team die AEG PS Gruppe. Nach seinem Abschluss in Luftfahrttechnik an der University of
Minnesota im Jahr 1967 kam Herr Brock als Fertigungsingenieur zu Honeywell. Er hielt bis 1993 eine
Reihe verschiedener Positionen im operativen, technischen und Managementbereich, u. a. auch auf Ge-
schäftsführungsebene, bei Unternehmen in den Sektoren Wohnungsbau, Industrie und Luftfahrt. An-
schließend wechselte er zur Allied Signal Corporation als leitender Angestellter im Automobilgeschäft.
Bruce Brock erwarb im Jahr 1983 seinen Abschluss im Rahmen eines von Honeywell finanzierten MBA-
Programms an der Harvard Business School. Herrn Brocks Geschäftsanschrift lautet: 950 S Garcia Street,
Unit 318, Port Isabel 78578, Texas, USA.
Weitere Informationen zu den Mitgliedern des Verwaltungsrats
Dr. Thomas Middelhoff ist derzeit in Deutschland in zwei staatsanwaltschaftliche Ermittlungsverfahren
involviert, die sich auf seine Amtszeit als Vorstandsvorsitzender und CEO der KarstadtQuelle AG bezie-
hen. Bis zum heutigen Tag haben die Ermittlungsverfahren weder zu einer öffentlichen Anklage oder
Anschuldigung geführt, noch wurden gegen Dr. Middelhoff Sanktionen von staatlicher oder regulatori-
scher Seite verhängt.
Mit Ausnahme der vorstehenden Ausführungen wurden keine unserer Mitglieder des Verwaltungsrats
oder leitenden Angestellten während der letzten fünf Jahre wegen betrügerischer Handlungen öffentlich
angeklagt oder verurteilt, noch fungierten sie als leitende Angestellte oder Organmitglieder eines Unter-
nehmens, welches Gegenstand eines Insolvenz-, Zwangsverwaltungs- oder Liquidationsverfahrens war.
Es liegen gegen sie weder öffentliche Beschuldigungen vor, noch wurden gegen sie Sanktionen von staat-
licher oder regulatorischer Seite (einschließlich bestimmter Berufsverbände) verhängt, noch wurde ihnen
von einem zuständigen Gericht untersagt, als Mitglied eines Verwaltungs-, Leitungs- oder Aufsichtsor-
gans eines Emittenten tätig zu sein oder sich an der Geschäftsleitung oder der Durchführung der Geschäf-
te eines Emittenten zu beteiligen.
Corporate Governance
Die Emittentin unterliegt derzeit keinen bestimmten Corporate Governance Regeln.
Interessenkonflikte
Allgemeines
Bei einem Interessenkonflikt eines Mitglieds des Verwaltungsrats – wobei zur Klarstellung festgehalten
wird, dass die reine Tatsache, dass das Mitglied des Verwaltungsrats als Organmitglied eines Aktionärs
oder eines mit einem Aktionär verbundenen Unternehmens fungiert, keinen Interessenkonflikt darstellt –
muss das betreffende Mitglied des Verwaltungsrats die anderen Mitglieder des entsprechenden Organs
von einem solchen Interessenkonflikt informieren und darf an Abstimmungen, die sich auf den Gegen-
stand des Interessenkonflikts beziehen, nicht teilnehmen. Er wird aber auf jeder Sitzung des betreffenden
Organs im Rahmen der Feststellung der Beschlussfähigkeit mitgerechnet. Ein Mitglied des Verwaltungs-
rats, bei dem ein Interessenkonflikt in Bezug auf einen beliebigen Tagesordnungspunkt besteht, muss
diesen Interessenkonflikt vor dem Beginn der Sitzung des jeweiligen Organs dem Vorsitzenden gegen-
über anzeigen.
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