F-295
An: den Verwaltungsrat der AEG Power Solutions B.V.
Bestätigungsvermerk
Bericht über den Jahresabschluss
Wir haben den beigefügten Jahresabschluss der AEG Power Solutions B.V., Zwanenburg, der die Bilanz zum
31. Dezember 2009, die Gewinn- und Verlustrechnung für das zu diesem Datum a/jointfilesconvert/379448/bgelaufene Geschäftsjahr
sowie den Anhang umfasst, geprüft.
Verantwortlichkeit der Geschäftsführung
Die Geschäftsführung der Gesellschaft ist für die Aufstellung des und die den tatsächlichen Verhältnissen ent-
sprechende Darstellung im Jahresabschluss sowie für die Erstellung des Berichts des Verwaltungsrats, jeweils
gemäß Teil 9 des zweiten Buchs des Niederländischen Zivilgesetzbuches, verantwortlich. Diese Verantwortung
umfasst: die Planung, Aufstellung und Aufrechterhaltung von internen Kontrollmechanismen, die für die Auf-
stellung und die den tatsächlichen Verhältnissen entsprechende Darstellung im Jahresabschluss der Gesellschaft
erforderlich sind und sicherstellen sollen, dass keine wesentlichen Falschdarstellungen darin enthalten sind, sei
es wissentlich oder aufgrund von Fehlern; die Auswahl und Anwendung angemessener Bilanzierungs- und Be-
wertungsmethoden sowie die Aufstellung von Bilanzierungs- und Bewertungsannahmen, die unter den jeweili-
gen Umständen angemessen sind.
Verantwortlichkeit der Abschlussprüfer
Unsere Verantwortung besteht in der Abgabe eines Prüfungsurteils zu diesem Jahresabschluss auf der Grundlage
unserer Prüfung. Wir führen die Prüfung in Übereinstimmung mit dem niederländischen Recht durch. Dieses
Recht verlangt, dass wir im Einklang mit ethischen Grundsätzen handeln und wir unsere Prüfung so planen und
durchführen, das wir vernünftigerweise erkennen, ob der Jahresabschluss frei von wesentlichen Falschdarstel-
lungen ist.
Eine Prüfung beinhaltet Verfahren, um Nachweise über die Höhe der Beträge und die Offenlegungen in dem
Abschluss zu erlangen. Das Verfahren, das angewendet wird, bestimmt sich nach dem Ermessen des Prüfers,
einschließlich der Bewertung des Risikos einer wesentlichen Falschdarstellung im Jahresabschluss, sei es wis-
sentlich oder aufgrund von Fehlern. Bei der Bewertung dieser Risiken berücksichtigt der Prüfer auch die inter-
nen Kontrollmechanismen, die für die Erstellung und sachgerechte Darstellung des Jahresabschlusses der Gesell-
schaft von Bedeutung sind, um Prüfverfahren anzuwenden, die unter den gegebenen Umständen angemessen
sind, jedoch nicht, um eine Meinung über die Effektivität der internen Kontrollmechanismen der Gesellschaft zu
äußern. Eine Prüfung beinhaltet auch die Bewertung der Angemessenheit der Bilanzierungs- und Bewertungsme-
thoden und die Angemessenheit der von der Geschäftsführung aufgestellten Bilanzierungs- und Bewertungsan-
nahmen als auch die Bewertung der Gesamtaussage des Jahresabschlusses.
Wir glauben, dass die Belege, die zur Prüfung vorgelegt wurden, ausreichend und angemessen sind, um eine
Basis für unser prüferisches Urteil darzustellen.
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