AEG 21604 G Manual de usuario Pagina 504

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F-263
Rechnungslegungsmethoden
Vermögenswerte und Verbindlichkeiten werden, falls nicht anderweitig angegeben, zum Nennwert ausgewiesen.
Ein Vermögenswert wird in der Bilanz ausgewiesen, falls es wahrscheinlich ist, dass der erwartete zukünftige
wirtschaftliche Nutzen des Vermögenswerts dem Unternehmen zufließt und die Kosten des Vermögenswerts
verlässlich ermittelt werden können. Eine Verbindlichkeit wird in der Bilanz ausgewiesen, wenn dies erwar-
tungsgemäß einen Abfluss von Ressourcen mit wirtschaftlichem Nutzen aus dem Unternehmen zur Folge hat
und die Höhe der Verbindlichkeit ausreichend verlässlich ermittelt werden kann.
Erträge werden in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst, wenn es zu einer Zunahme des wirtschaftlichen
Potentials bezogen auf eine Zunahme bei einem Vermögenswert oder einer Abnahme bei einer Verbindlichkeit
kommt, deren he ausreichend verlässlich bestimmt werden kann. Aufwendungen werden erfasst, wenn es zu
einer Abnahme des wirtschaftlichen Potentials bezogen auf eine Abnahme bei einem Vermögenswert oder eine
Zunahme bei einer Verbindlichkeit kommt, deren Höhe ausreichend verlässlich bestimmt werden kann.
Falls eine Transaktion die Übertragung eines zukünftigen wirtschaftlichen Nutzens zur Folge hat oder falls alle
auf Vermögenswerten oder Verbindlichkeiten bezogenen Risiken auf einen Dritten übertragen werden, wird der
Vermögenswert bzw. die Verbindlichkeit nicht länger in der Bilanz ausgewiesen. Vermögenswerte und Verbind-
lichkeiten werden nicht in der Bilanz ausgewiesen, falls der wirtschaftliche Nutzen nicht wahrscheinlich ist oder
nicht ausreichend verlässlich bestimmt werden kann.
Erträge und Aufwendungen werden dem Zeitraum zugewiesen, auf den sie sich beziehen. Erträge werden aus-
gewiesen, wenn die Gesellschaft die mit dem Eigentum der Waren verbundenen wesentlichen Risiken und
Chancen auf den Käufer übertragen hat.
Die Erstellung des Abschlusses erfordert, dass die Geschäftsführung Meinungen bildet sowie Schätzungen und
Annahmen vornimmt, die Einfluss auf die Anwendung der Methoden sowie auf die ausgewiesenen Werte der
Vermögenswerte und Verbindlichkeiten sowie der Erträge und Aufwendungen haben. Die tatsächlichen Ergeb-
nisse können von diesen Schätzungen abweichen. Die Schätzungen und zugrunde liegenden Annahmen werden
ständig bewertet. Schätzungsberichtigungen werden in dem Zeitraum, in dem die Schätzung geändert wurde, und
für zukünftige Zeiträume, auf die die Änderung Auswirkungen hat, erfasst.
Grundsätze für Währungsumrechnungen
Die funktionale und Berichtswährung der Gesellschaft ist der Euro
.
Auf ausländische Währungen lautende Transaktionen werden zu dem Wechselkurs in die jeweilige funktionale
Währung der Gruppengesellschaft umgerechnet, der zum Zeitpunkt der Transaktion gültig ist. Auf ausländische
Währungen lautende monetäre Vermögenswerte und Verbindlichkeiten werden am Bilanzstichtag zu dem Wech-
selkurs, der an diesem Tag gültig ist, in die funktionale Währung umgerechnet. Nicht monetäre Vermögenswerte
und Verbindlichkeiten, die zu historischen Anschaffungs- oder Herstellungskosten in einer ausländischen Wäh-
rung ausgewiesen werden, werden zu den am Tag des Geschäftsvorfalls gültigen Wechselkursen in Euro umge-
rechnet. Umrechnungsgewinne und -verluste werden bei ihrem Anfall in der Gewinn- und Verlustrechnung als
Ertrag oder Aufwand erfasst.
Finanzinstrumente
Finanzinstrumente beinhalten Anlagen in Beteiligungen, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sons-
tige Forderungen, Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente, Darlehen und andere Finanzierungszusagen,
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und andere kurzfristige Schulden.
Finanzinstrumente werden anfänglich zu ihrem beizulegenden Zeitwert erfasst. Falls Finanzinstrumente nicht
ergebniswirksam zum beizulegenden Zeitwert verbucht werden, werden direkt zurechenbare Transaktionskosten
in der erstmaligen Bewertung berücksichtigt.
Nach ihrem erstmaligen Ansatz werden Finanzinstrumente in der nachstehend beschriebenen Weise bewertet.
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