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Angebotszeitraum
Der Angebotszeitraum, während dessen Anleger die Möglichkeit erhalten, Zeichnungsangebote abzuge-
ben, beginnt voraussichtlich am 18. November 2010 und endet am 24. November 2010 um 17:00 Uhr (der
Angebotszeitraum“).
Im Falle einer Überzeichnung endet der Angebotszeitraum für das Öffentliche Angebot jedoch vor dem
bezeichneten Termin, und zwar mit dem Börsentag, an dem die Überzeichnung eingetreten ist. Eine
Überzeichnung liegt vor, wenn bezogen auf einen Börsentag der Gesamtbetrag (i) der im Wege der Pri-
vatplatzierung der Emittentin durch die Close Brothers übermittelten Zeichnungsangebote und (ii) der im
Wege des öffentlichen Angebots über die Zeichnungsbox eingestellten und bis zu dem jeweiligen Börsen-
tag (einschließlich) zuzurechnenden Zeichnungsangebote den Gesamtnennbetrag der Schuldverschrei-
bungen übersteigt (die „Überzeichnung“). Zeichnungsangebote, die in der Schlussnote, die die Zahlstelle
zwischen 16 und 17 Uhr eines jeden Börsentages über die erhaltenen Zeichnungsangebote aus dem öf-
fentlichen Angebot über die Zeichnungsbox gegenüber der EUWAX als Betreiber der Zeichnungsbox
abzugeben hat (die „Schlussnote“), berücksichtigt sind, werden dem jeweiligen Börsentag zugerechnet.
Zeichnungsangebote des jeweiligen Börsentages, die nicht in der Schlussnote des jeweiligen Börsentages
berücksichtigt sind, sind dem nächstfolgenden Börsentag zuzurechnen. „Börsentag“ ist dabei jeder Tag,
an dem die Frankfurter Wertpapierbörse und die Baden-Württembergische Börse Stuttgart für den Bör-
senhandel geöffnet sind.
Die Emittentin behält sich das Recht vor, den Angebotszeitraum zu verkürzen oder zu verlängern. Jede
Verkürzung oder Verlängerung des Angebotszeitraums sowie die Festlegung weiterer Angebotszeiträume
oder die Beendigung des Öffentlichen Angebots der Schuldverschreibungen - als auch jede weitere Mit-
teilung in Bezug auf das Angebot - wird auf der Internetseite der Emittentin sowie der Luxemburger Bör-
se (www.bourse.lu) bekannt gegeben. Jeder wichtige neue Umstand oder jede wesentliche Unrichtigkeit
in Bezug auf die im Prospekt enthaltenen Angaben, die die Beurteilung der Schuldverschreibungen beein-
flussen könnten und die nach der Billigung des Prospekts und vor dem endgültigen Schluss des öffentli-
chen Angebots oder der Einführung in den Handel auftreten oder festgestellt werden, werden in einem
Nachtrag zu diesem Prospekt genannt, der auf der Internetseite der Emittentin sowie der Luxemburger
Börse (www.bourse.lu) veröffentlicht werden wird.
Zuteilung
Die Zuteilung der Schuldverschreibungen, die über die Zeichnungsbox gezeichnet oder direkt durch Clo-
se Brothers platziert wurden, wird in Absprache zwischen der Emittentin und Close Brothers festgelegt.
Solange keine Überzeichnung vorliegt, werden die Close Brothers übermittelten bzw. zugegangenen
Zeichnungsangebote, die dem jeweiligen Börsentag gemäß der Beschreibung im Abschnitt „Angebot,
Zeichnung und Verkauf der Schulverschreibungen - Angebotszeitraum“ zugerechnet werden, grundsätz-
lich jeweils vollständig zugeteilt. Sobald eine Überzeichnung vorliegt, werden zunächst die Zeichnungs-
angebote, die über die Zeichnungsbox eingegangen sind, zugeteilt. Etwaige noch verbleibende Schuldver-
schreibungen werden über Close Brothers den qualifizierten Anlegern zugeteilt. Im Übrigen ist die Emit-
tentin zusammen mit Close Brothers berechtigt, Zeichnungsangebote zu kürzen oder einzelne Zeichnun-
gen zurückzuweisen. Ansprüche in Bezug auf bereits erbrachte Zeichnungsgebühren und im Zusammen-
hang mit der Zeichnung entstandene Kosten eines Anlegers richten sich allein nach dem Rechtsverhältnis
zwischen dem Anleger und dem Institut, bei dem er sein Zeichnungsangebot a/jointfilesconvert/379448/bgegeben hat.
Lieferung und Abrechnung
Die Lieferung der Schuldverschreibungen und Abrechnung im Rahmen des Öffentlichen Angebots wird
durch Close Brothers über die Zahlstelle vorgenommen. Die Zahlstelle hat sich verpflichtet, die über-
nommenen Schuldverschreibungen an die im Rahmen des Öffentlichen Angebots zeichnenden Anleger
entsprechend der Zuteilung zu übertragen, sobald die Zahlstelle die Schuldverschreibungen zur Weiter-
übertragung von Close Brothers erhalten hat, voraussichtlich am 1. Dezember 2010. Die Zahlstelle ist
verpflichtet, den erhaltenen Ausgabebetrag nach Abzug von Kosten und Gebühren an Close Brothers wei-
terzuleiten, die diesen Betrag an die Emittentin entsprechend dem voraussichtlich am 16. November 2010
zwischen der Emittentin und Close Brothers abzuschließenden Übernahmevertrag weiterleitet.
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