F-83
e) Sachanlagen
Erfassung und Bewertung
Die Sachanlagen werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten, abzüglich aller kumulierten Abschreibun-
gen und aller kumulierten Wertminderungsaufwendungen bewertet.
In den Anschaffungskosten sind Ausgaben enthalten, die direkt dem Erwerb des Vermögenswertes zuzurechnen
sind. Die Herstellungskosten selbst geschaffener Vermögenswerte setzen sich zusammen aus Kosten für Mate-
rialien und Fertigungslöhnen, allen anderen direkt zurechenbaren Kosten, um den Vermögenswert in einen für
den beabsichtigten Gebrauch betriebsbereiten Zustand zu versetzen, den Kosten für die Demontage und das
Entfernen des Gegenstands sowie die Wiederherstellung des Standorts, an dem er sich befindet, sowie aktivier-
ten Fremdkapitalkosten. Erworbene Software, die ein integraler Bestandteil für die Funktionalität der zugehöri-
gen Geräte ist, wird als Teil dieser Geräte aktiviert.
Wenn Sachanlagen unterschiedliche Nutzungsdauern haben, werden sie als separate Posten (wesentliche Be-
standteile) der Sachanlagen bilanziert.
Gewinne und Verluste aus dem A/jointfilesconvert/379448/bgang von Sachanlagen werden durch Vergleich der Erlöse aus dem A/jointfilesconvert/379448/bgang
mit dem Buchwert der Sachanlagen bestimmt und im sonstigen Ergebnis erfolgswirksam erfasst. Bei der Veräu-
ßerung von neubewerteten Vermögenswerten wird eine Umgliederung der in der Neubewertungsrücklage enthal-
tenen Beträge in die Gewinnrücklagen vorgenommen.
Nachträgliche Anschaffungs- oder Herstellungskosten
Die Kosten für das Ersetzen von Sachanlagen werden im Buchwert der jeweiligen Sachanlagen erfasst, soweit es
wahrscheinlich ist, dass der künftige wirtschaftliche Nutzen aus den Sachanlagen der Gruppe zufließen wird und
die Anschaffungs- oder Herstellungskosten verlässlich bewertet werden können. Der Buchwert der ersetzten
Sachanlagen wird ausgebucht. Die Kosten für die laufende Wartung der Sachanlagen werden sofort im Gewinn
oder Verlust erfasst.
Abschreibungen
Die Abschreibungen werden für den Abschreibungsbetrag berechnet, der die Differenz zwischen Anschaffungs-
oder Herstellungskosten eines Vermögenswerts oder eines Ersatzbetrags und dem Restwert darstellt.
Die Sachanlagen werden ergebniswirksam über die jeweiligen geschätzten Nutzungsdauern linear a/jointfilesconvert/379448/bgeschrie-
ben, da diese Abschreibungsmethode am genauesten den erwarteten Verlauf des Verbrauchs des künftigen wirt-
schaftlichen Nutzens des Vermögenswerts widerspiegelt. Grundstücke unterliegen nicht der Abschreibung.
Die geschätzten Nutzungsdauern für die laufende und Vergleichsperioden betragen:
• Gebäude und Sachanlagen 20–30 Jahre
• Infrastruktur und Betriebsausstattung 10–20 Jahre
• Geräte und Werkzeuge 5–10 Jahre
• Kleingeräte und -werkzeuge 2–5 Jahre
Abschreibungsmethoden, Nutzungsdauern und Restwerte werden zum Ende jedes Geschäftsjahres überprüft und
gegebenenfalls angepasst.
f) Immaterielle Vermögenswerte
Geschäfts- oder Firmenwert
Ein bei dem Erwerb von Tochtergesellschaften entstehender Geschäfts- oder Firmenwert wird unter den immate-
riellen Vermögenswerten ausgewiesen. Der Geschäfts- oder Firmenwert ist der Betrag, um den die Kosten des
Erwerbs den beizulegenden Zeitwert des Anteils der Gesellschaft an dem identifizierbaren Nettovermögen der
erworbenen Tochtergesellschaft zum Erwerbszeitpunkt übersteigen.
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