AEG 21604 G Manual de usuario Pagina 130

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Beschaffungsvertrag
Die AEG PS Gruppe hat einen Liefervertrag mit einem großen Zulieferer für leistungsstarke Halbleiter-
scheiben geschlossen, gemäß dem sie die Option hat, im Zeitraum von Mai 2009 bis Dezember 2012
mindestens 5.000 leistungsstarke Halbleiterscheiben pro Monat zu erhalten. Die AEG PS Gruppe hat eine
(investitionsunterstützende) Anzahlung in Höhe von EUR 6.000.000 geleistet. Hiervon wurden
EUR 1.300.000 bis 30. Juni 2009 zurückgezahlt, der verbleibende Betrag von EUR 4.700.000 soll bis
Dezember 2012 durch Preisnachlässe beim Bezug von Produkten zurückgezahlt werden. Bis Ende 2011
muss die AEG PS Gruppe mindestens 70 % ihres Bedarfs an diesen Produkten durch Bezug bei diesem
Zulieferer decken, sofern der weltweite Marktanteil für leistungsstarke Halbleiterscheiben dieses Liefe-
ranten 30 % nicht übersteigt. Aufgrund des Konjunktureinbruchs war die AEG PS Gruppe nicht in der
Lage, die für eine Rückzahlung der Anzahlung erforderlichen Bestellungen bei diesem Lieferanten zu
tätigen. Die Parteien haben daher vereinbart, dass die Laufzeit des Vertrages auf Basis verringerter Be-
stellmengen bis Ende 2014 verlängert wird. Gleichzeitig wurden auch die ursprünglich vereinbarten
Preisnachlässe reduziert. Nach Maßgabe des Vertrages ist es jedoch möglich, die Einkaufspreise ab
1. Februar 2011 neu auszuhandeln.
Darüber hinaus hat die AEG PS Gruppe einen langfristigen Liefervertrag mit einem Hersteller von bipo-
laren diskreten Bauelementen geschlossen, gemäß dem sich die AEG PS Gruppe verpflichtet hat, die Er-
weiterung der Produktionsstätten dieses Lieferanten zu finanzieren, wofür sie im Gegenzug einen Rabatt
auf ihre Bestellungen erhält.
Markenlizenzvertrag mit AB Electrolux
Mit Wirkung zum 1. Juli 2008 hat die Garantin eine Markenlizenzvereinbarung mit der AB Electrolux
(publ) („AB Electrolux“) über die weltweite Lizenzierung (mit Ausnahme der folgenden Länder: Iran,
Sudan, Syrien, Nordkorea und Kuba), welche die AEG PS Gruppe berechtigt, die Marke „AEG“ für u. a.
Produkte im Bereich unterbrechungsfreie Stromversorgung, Produkte im Bereich Stromschalter,
Leistungsreglersysteme und -module sowie Gleichstromversorgungssysteme für eine Anfangslaufzeit von
10 Jahren geschlossen (die „AEG Lizenz“). Am 2. September 2010 mit Wirkung zum 27. Juli 2010 ha-
ben die AEG PS Gruppe und AB Electrolux die Markenlizenzvereinbarung im Hinblick auf eine Erweite-
rung der von der AEG Lizenz erfassten Produkte geändert und die Ziele für die Verkaufs- und Mindest-
umsatzbeteiligung bis 2014 festgelegt. Die Laufzeit der AEG Lizenz wurde bis 2028 verlängert. Die AEG
Lizenz sieht unter bestimmten Bedingungen eine vorwiegend exklusive Lizenz (einfache Lizenz für
Wechselrichter und Solarwechselrichter unter 7 kW) vor. Zu diesen Bedingungen zählen u. a. die Ge-
nehmigung der mit Marken versehenen Produkte durch die AB Electrolux in Ansehung der Qualitätsstan-
dards der AB Electrolux, der Ausschluss einer Produkthaftung oder anderer Gewährleistungsansprüche
seitens der AB Electrolux, ein bestimmtes Absatzziel und die vorherige Billigung der von der
AEG PS Gruppe eingesetzten Zulieferer seitens der AB Electrolux.
Die AB Electrolux ist berechtigt, die Markenlizenzvereinbarung sowie jegliche Rechte und Pflichten da-
raus ohne die Zustimmung der AEG PS Gruppe an Personen oder Unternehmen abzutreten, sofern durch
diese Abtretung die Wirksamkeit der gewährten Lizenz nicht berührt wird. Die AB Electrolux ist zudem
berechtigt, die Markenvorschriften zu ergänzen.
Für das Jahr 2010 ist eine jährliche Umsatzbeteiligung von entweder EUR 2,783 Mio. oder wenn dieser
Betrag höher als 1 % der Summe der Nettoverkaufspreise aller mit Marken versehenen Produkte ist, 1 %
der Summe der Nettoverkaufspreise aller mit Marken versehenen Produkte zu zahlen. Ab dem Jahr 2011
ist die Umsatzbeteiligung lediglich auf Grundlage der tatsächlichen Umsätze zu zahlen und beträgt 1 bis
1,5 % der Summe der Nettoverkaufspreise aller mit Marken versehenen Produkte.
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